Lohnbuchhaltung

Egal ob zu Hause oder im Büro, Angestellte müssen angemeldet werden.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der monatlichen Lohnabrechnungen, der monatlichen Beitragsnachweise und Lohnsteueranmeldungen sowie sämtlicher sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Meldungen und Bescheinigungen.

Was benötigen wir von Ihnen?

Zuallererst natürlich Ihr Vertrauen.

Und nun benötigen wir von Ihnen als Arbeitgeber:

  • Anschrift,
  • Betriebsnummer,
  • Steuernummer,
  • Mitgliedsnummer der Berufsgenossenschaft.

Natürlich können wir die diversen Nummern auch für Sie beantragen.

Von Ihren Angestellten benötigen wir ein paar Angaben mehr.

Gerne stellen wir Ihnen entsprechende Personalfragebögen zur Verfügung.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit uns?

Das hängt zunächst von der Art und Weise der Entlohnung Ihrer Angestellten ab: Zahlen Sie ein Gehalt (Festbezüge) oder Lohn (Stundenlohn) aus?

Bei reinen Gehaltsabrechnungen müssen Sie uns nur über Änderungen informieren, welche in den Abrechnungen berücksichtigt werden sollen.

Sobald ein Angestellter einen Stundenlohn erhalten soll, müssen Sie uns natürlich monatlich die abzurechnenden Stunden (Arbeitsstunden, Urlaubsstunden, Krankheitsstunden) mitteilen. Aber keine Angst, das „Wie“ Sie uns informieren, werden wir individuell mit Ihnen besprechen und auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.

Was erhalten Sie von uns?

  • Brutto- / Nettoabrechnungen für Ihre Angestellten
  • DÜ-Protokolle der Beitragsnachweise an die jeweiligen Krankenkassen
  • DÜ-Protokolle der Lohnsteueranmeldungen
  • DEÜV-Meldungen an die jeweiligen Krankenkassen
  • Zahlungsträger für Gehaltszahlungen und Zahlungen an Finanzamt, Krankenkassen und sonstige Institutionen,
    • auf Papier oder
    • als Bereitstellung für den elektronischen Zahlungsweg
  • Unterstützung bei Lohnsteuer-Außen- oder Sozialversicherungsprüfungen